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BMBF-Bekanntmachung: „Umsetzung von Marketingmaßnahmen in der Zielregion Mittel-, Ost- und Südosteuropa“ für FuE-Netze und Forschungscluster

Richtlinien zur Förderung eines Wettbewerbs

Zuwendungszweck und Rechtsgrundlagen


Durch gezielte Marketingaktivitäten sollen gemeinsam mit universitären und außeruniversitäran Wissenschafts- und Forschungseinrichtungen, FuE-Netzen und forschungsintensiven Unternehmen die Stärken des Standorts Deutschland im Bereich Forschung und Entwicklung international vermarktet werden. Dabei kommt den in der Hightech-Strategie der Bundesregierung definierten Zukunftsfeldern eine besondere Bedeutung zu.

Als langfristiges Ziel soll der Bekanntheitsgrad sowie die Attraktivität des FuE-Standorts Deutschland gesteigert werden, um zu einer ersten Adresse für die besten Forscher und für FuE-Investitionen aus aller Welt zu werden und Deutschland zu einem führenden internationalen FuE-Dienstleistungszentrum auszubauen.

Mittelfristig sollen folgende Ziele erreicht werden:
  • Initiierung von Kooperationen zwischen deutschen und ausländischen Forschungseinrichtungen und Unternehmen
  • Einbindung internationaler Experten in Kooperationen und gemeinsame Konsortien auf prioritären Forschungs- und Technologiefeldern
  • Erschließung neuer Märkte für innovative Produkte und wissensintensive Dienstleistungen.

Zielregion dieser Bekanntmachung ist Mittel-, Ost- und Südosteuropa. Hierzu zählen Estland, Lettland, Litauen, Polen, die Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn, die neuen EU Mitgliedstaaten Bulgarien und Rumänien sowie die südosteuropäischen Länder mit dem Status von EU-Beitrittskandidaten bzw. potenziellen EU-Beitrittskandidaten.

Gegenstand der Förderung


Es können zur Initiierung von Kooperationen und Steigerung der Erfolge deutscher Einrichtungen folgende zielgruppenspezifischen Aktivitäten im Rahmen des Marketing-Gesamtkonzeptes gefördert werden:

  • Maßnahmen zur Auswahl und gezielten Ansprache geeigneter FuE-Netzwerke sowie Kooperationspartner in der Region Mittel-, Ost- und Südosteuropa (z.B. Delegationsreisen, Partnering-Events, Workshops)
  • Präsentation des deutschen thematischen FuE-Netzwerks in der Region (z.B. Beteiligung an Fachmessen und anderen Fachveranstaltungen, Roadshows, Aufbau einer Internetpräsenz)
  • Marketingmaßnahmen zur Unterstützung des Ausbaus des eigenen strategischen FuE-Netzwerkes sowie Stärkung seiner Präsenz vor Ort
  • Maßnahmen zur Einbindung qualifizierter Wissenschaftler und Ingenieure in Kooperationen und gemeinsame Konsortien
  • Durchführung von Direktmarketing Maßnahmen
  • Akquisition anwendungsbezogener FuE-Aufträge von Unternehmen in der Region Mittel- Ost- und Südosteuropa.
Die Durchführung der Marketingaktivitäten soll voraussichtlich im Zeitraum von Oktober 2008 bis Oktober 2009 erfolgen.

Zuwendungsempfänger


Antragsberechtigt sind ausschließlich thematische FuE-Netzwerke. Als Zuwendungsempfänger agiert dabei ein Vertreter des jeweiligen Netzwerkes.

Dies können Forschungsorganisationen, staatliche und nicht-staatliche Hochschulen sowie außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, insbesondere auch KMU sowie sonstige Organisationen (z.B. Verbände, Vereine und Stiftungen), jeweils mit Sitz in Deutschland, sein.

Art, Umfang und Höhe der Zuwendung


Für einen Zeitraum von in der Regel 12 Monaten können Zuwendungen im Wege der Pro-jektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse bis maximal 50.000 EUR je Vorhaben für den Personal- und Sachaufwand gewährt werden.

Abwicklung, fachliche Information und Beratung des Antragstellers


Mit der Abwicklung dieser Fördermaßnahme hat das BMBF das

Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR)
Internationales Büro des BMBF
Heinrich-Konen- Straße 1
D-53227 Bonn
Internet: www.internationales-buero.de

beauftragt.

Vorlage von Förderanträgen

Interessenten reichen dem Internationalen Büro des BMBF im PT DLR bis

22.08.2008 (Posteingangsstempel)

in Schriftform einen Antrag (2-fach) in deutscher Sprache ein.

Auswahl- und Entscheidungsverfahren


Die eingegangenen Förderanträge werden anhand der folgenden Kriterien beurteilt:

  • Plausibilität, Originalität und Professionalität des Marketingkonzeptes und der Marketingeinzelmaßnahmen
  • Erwartete Wirkung des Marketingkonzeptes und der Marketingeinzelmaßnahmen
  • Realisierungschancen bzw. Erfolgsaussichten der Zielerreichung in Bezug auf den Arbeits- und Zeitplan
  • Qualifikation des Antragstellers und der Partner.