Laserschutzbeauftragter für technische Anwendungen
| Datum |
01.10.2010 von 09:00 bis 17:00 |
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| Ort | Hannover |
| Kontakt | LZH Laser Akademie GmbH |
| kontakt@lzh-laser-akademie.de | |
| Telefon | 0049 511 277 1729 |
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Für den Betrieb von Lasereinrichtungen der Klassen 3R, 3B oder 4 ist nach § 6 der Unfallverhütungsvorschrift „Laserstrahlung“ (BGV B2) ein sachkundiger Laserschutzbeauftragter zu benennen und schriftlich zu bestellen.
Dieses Seminar vermittelt umfassende Kenntnisse über direkte und indirekte Gefährdungspotentiale beim Betrieb von Laseranlagen. Die Teilnehmer werden über die Entstehung und die Wirkung der Laserstrahlung unterrichtet und lernen wirksame Schutzvorkehrungen kennen. Zur optimalen Vorbereitung auf die Aufgabe als Laserschutzbeauftragter wird ausführlich auf den rechtliche Rahmen, Vorschriften und Gesetze eingegangen. Das Ausbildungsseminar erfüllt die von den Berufsgenossenschaften aufgestellten Anforderungen zur Erlangung der Sachkunde für Laserschutzbeauftragte, gemäß Anhang 3 der Unfallverhütungsvorschrift.
Teilnehmerkreis
Mitarbeiter, die künftig für die Lasersicherheit verantwortlich sind und Laserschutzbeauftragte, die ihr Wissen auffrischen möchten. Zur Anwendung in der Mikroskopie wird die Teilnahme am Kurs Laserschutzbeauftragter für medizinische Anwendungen empfohlen.
Teilnahmegebühr (Grundseminar)
350,- € zzgl. ges. MwSt.






