Laserschutzbeauftragter für medizinische Anwendungen
| Datum |
27.11.2010 von 09:30 bis 17:30 |
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| Ort | Hannover |
| Kontakt | LZH Laser Akademie GmbH |
| kontakt@lzh-laser-akademie.de | |
| Telefon | 0049 511 277 1729 |
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Bei der Inbetriebnahme und dem Gebrauch des Lasers in der Medizin sind umfangreiche gesetzliche Bestimmungen zu erfüllen. So ist für den Betrieb von Lasereinrichtungen der Klassen 3R, 3B oder 4 nach § 6 der Unfallverhütungsvorschrift "Laserstrahlung" ein Laserschutzbeauftragter bei der zuständigen Berufsgenossenschaft bzw. dem Gemeindeunfallverband zu benennen und schriftlich zu bestellen.
Dieses Weiterbildungsseminar vermittelt ausführlich alle Informationen, über die der Laserschutzbeauftragte nachweislich verfügen muss, um seine Aufgabe verantwortungsvoll auszuüben. Es erfüllt die von den Berufsgenossenschaften aufgestellten Anforderungen zur Erlangung der Sachkunde für Laserschutzbeauftragte, gemäß Anhang 3 der Unfallverhütungsvorschrift.
Der Kurs ist bei der Ärztekammer Niedersachsen und der Zahnärztekammer zertifiziert.
Teilnehmerkreis
Künftige Laserschutzbeauftragte einer Praxis oder Klinik und Laserschutzbeauftragte, die ihr Wissen auffrischen möchten.
Der Kurs ist ebenfalls geeignet für Laserschutzbeauftragte im Anwendungsbereich Mikroskopie.
Teilnahmegebühr
350,- € zzgl. ges. MwSt.






